Winterdienst
Die Firma Bühler aus Bolheim übernimmt für Sie gerne die Räum- und Streupflicht im Winter. Wir betreiben den Winterdienst nach Satzung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde, damit Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, die Anliegerwege ordnungsgemäß von Schnee und Eis zu befreien, und haben Sorge zu tragen, dass die Begehbarkeit gewährleistet bleibt. Doch auch über Kleinflächen, wie Gehwege und Einfahrten hinaus wird unser geschultes Personal der Schneemassen Herr. Mit neuster Räum- und Streutechnik befreien wir Zufahrten, Hofflächen und auch Supermarktparkplätze von der weißen Pracht. Mit einem Winterdienstvertrag können Sie den Schnee genießen – Wir kümmern sich um den Rest!
Ein Service der sich auszahlt und wirkt
Aus ökologischen Gründen setzen wir auftauende Mittel, wie Streusalz, so sparsam und umweltschonend wie möglich ein. An besonders neuralgischen Punkten, wie beispielsweise Treppenanlagen, ist eine Anwendung jedoch oft erforderlich. Bevorzugt nutzen wir abstufende Mittel wie Splitt oder Sand, haben aber auch andere Alternativen. Nach dem Winter erfolgt die Streugutberäumung ebenfalls durch uns.
Frisch gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen laut Winterdienstordnung unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beseitigt werden. Wir befreien Ihre Wege und Straßen noch vor 7.00 Uhr morgens. Werktags stehen wir Ihnen bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Auch an Sonn- und Feiertagen müssen bestimmte Räumzeiten eingehalten werden. In schneereichen Zeiten sind wir als stark gefordert und den ganzen Tag im Einsatz.